Mit allen unseren Möglichkeiten wollen wir Ihre Hoffnung auf ein gesundes Kind unterstützen.
Durch die üblichen Ultraschalluntersuchungen können eine Reihe von insbesondere schweren Missbildungen entdeckt werden.
Trotz größter Sorgfalt bleiben auch unter günstigsten Untersuchungsbedingungen gewisse kindliche Störungen verborgen.
Dazu zählen auch viele Chromosomenstörungen.
Das Down-Syndrom (Trisomie 21) ist die häufigste Ursache für eine schwere geistige Behinderung.
Das Risiko, ein Kind mit Down-Syndrom zu bekommen, steigt mit dem Alter der Mutter.
Aber auch jüngere Frauen haben ein, wenn auch deutlich geringeres Risiko, ein chromosomal auffälliges Kind zu bekommen.
Eine Chromosomenstörung beim Ungeborenen kann mit sehr hoher Sicherheit durch eine Fruchtwasserentnahme und eine Chromosomenanalyse der darin enthaltenen kindlichen Zellen erkannt werden.
Diese Untersuchung birgt ein Risiko für eine dadurch ausgelöste Fehlgeburt von 0,5 – 1,0%.
Es ist möglich, durch eine Ultraschalluntersuchung im ersten Schwangerschaftsdrittel (11+0 bis 13+6 SSW) ca. 70% der auffälligen Kinder mit Trisomie 21 zu finden.
Dazu wird in aller Regel vom Bauch der Schwangeren mit Ultraschall die sogenannte Nackentransparenz (Nackenfalte) beim Embryo gemessen.
Zeitgleich wird eine mütterliche Blutuntersuchung auf PAPP-A und β-HCG durchgeführt.
Durch die Kombination von Alter, Nackentransparenzmessung und Laborwerten gelingt es risikofrei,
etwa 90% der Kinder mit Trisomie 21 zu entdecken.
Sollte der Test ein deutlich höheres Risiko ergeben, als man es vom Alter der Schwangeren her erwartet,
kann die Fruchtwasserpunktion oder ein sogenannter NIPD-Test (non invasive prenatal diagnosis) zur weiteren Abklärung durchgeführt werden.
Dieses Ersttrimesterscreening ist nicht Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien und wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Bei Interesse und weiteren Fragen sprechen Sie uns bitte an.